Nach dem der Siebtligist SV Graf Zeppelin Abtsdorf zuvor gegen eine Entscheidung des Sportgerichts Berufung eingelegt hatte, konnte man sich nun zusammen mit dem Verband außergerichtlich einigen. Dem Drittligist aus Magdeburg steht somit einer Teilnahme im DFB-Pokal nichts mehr im Wege.
Nach dem man sich zuletzt mit einem 3:2 Sieg gegen den Halleschen FC für die Teilnahme am nationalen Pokal qualifiziert hatte, gab es ein Problem. Bereits vor der Partie hatte der SV Graf Zeppelin Abtsdorf gegen die Entscheidungen des Verbandes geklagt und vom Verbandsgericht Recht bekommen. Dieser kippte die Beschlüsse. Ohne zu wissen, welchen sportlichen Wert das Duell haben wird, hat der FSA (Fußballverband Sachsen-Anhalt) ihr Vorgehen für rechts befunden und ließ das Spiel trotzdem durchführen.
Außergerichtliche Einigung konnte erzielt werden
Am Donnerstag sollte ursprünglich das Schiedsgericht den Fall verhandeln. Würde dabei der Siebtligist Recht bekommen, hätte es dazu kommen können, dass keine Mannschaft aus Sachsen-Anhalt im DFB-Pokal 2021/22 gestartet wäre. Nun konnte man aber doch noch eine außergerichtliche Einigung finden. Die Vereine, die zum Zeitpunkt des Beschlusses über das „Einfrieren“ des Wettbewerbs noch vertreten waren, erhalten eine größere finanzielle Entschädigung.
Dabei sollen die Klubs rund 2.300 Euro aus der erste DFB-Pokal-Runde sowie zusätzliche 2.000 Euro vom Verband erhalten. Der 1.FC Magdeburg steuert weitere 1.000 Euro hinzu. Die Vereine erhalten außerdem 25 Karten für die DFB-Pokalheimspiele der Magdeburger sowie 15 Prozent der Rundenprämie, sollte der Drittligist weiterkommen.


