Im Einzelrichterverfahren hat das Sportgericht des DFB nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.600 Euro belegt.
Die Geldstrafe hat es in sich. Vor, während und nach der Drittligapartie beim SV Meppen am 12. November 2022 zündeten Anhänger des VfL Osnabrück mindestens 36 pyrotechnische Gegenstände. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, somit ist das Urteil rechtskräftig



