Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger bestraft.
Nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wurden dem Verein zwei Geldstrafen in Höhe von insgesamt 8750 Euro auferlegt. Davon kann der Verein bis zu 2.650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, die dem DFB bis zum 31. Juli 2023 nachzuweisen sind. Die Vorfälle ereigneten sich in der 89. Minute des Drittligaspiels gegen Viktoria Köln am 14. Januar 2023 sowie während und nach dem Drittligaspiel bei Borussia Dortmund II am 24. Januar 2023.
Osnabrück akzeptiert Urteil
In beiden Fällen zündeten Osnabrücker Fans bengalische Feuer. Insgesamt wurden 23 Bengalos gezündet. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, somit ist es rechtskräftig. Das Abbrennen von bengalischen Feuern und anderen pyrotechnischen Gegenständen ist in deutschen Fußballstadien aus Sicherheitsgründen verboten. Das Abbrennen solcher Gegenstände birgt ein hohes Verletzungsrisiko für Fans, Spieler und Offizielle. Die Vorfälle in Osnabrück sind kein Einzelfall und haben in der Vergangenheit bereits zu schweren Verletzungen und Sachschäden geführt.



