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Geldstrafe für 1. FC Saarbrücken – Teilbetrag für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen vorgesehen

Eine Geldstrafe in Höhe von 5020 Euro wurde dem Drittligisten 1. FC Saarbrücken vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren verhängt, nachdem der DFB-Kontrollausschuss Anklage wegen unsportlichen Verhaltens der Anhänger erhoben hatte.

Bis zum 30. September 2023 muss der Verein dem DFB nachweisen, dass er bis zu 1.670 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen aufgewendet hat. Das unsportliche Verhalten ereignete sich in der 30. und 47. Minute der Drittligapartie gegen Viktoria Köln am 20. Januar 2023, als Saarbrücker Fans jeweils einen Böller zündeten. Zuschauer der Gastmannschaft schossen in der 55. Minute mindestens zwei Raketen ab und zündeten mindestens sechs weitere pyrotechnische Gegenstände, was zu einer erheblichen Rauchentwicklung und einer einminütigen Spielunterbrechung führte.

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