Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.600 Euro belegt.
Grund ist ein unsportliches Verhalten seiner Anhänger. Von dieser Geldstrafe kann der Verein bis zu 3.530 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, sofern er diese dem DFB bis spätestens 30. April 2024 nachweist. Die Vorfälle ereigneten sich vor dem Drittligaspiel gegen den SSV Ulm 1846 Fußball am 6. August 2023. Saarbrücker Zuschauer schossen zwei Raketen ab und zündeten vier Rauchbomben. Zwischen der ersten und sechsten Spielminute wurden zudem sechs Rauchbomben, drei Knallkörper und 13 bengalische Feuer von den Gästefans gezündet. Dies führte zur Verhängung der Geldstrafe durch das DFB-Sportgericht.



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