Für den 1. FC Saarbrücken könnte eine politische Entscheidung im Saarland erhebliche finanzielle Folgen haben. Der Drittligist rechnet mit zusätzlichen Polizeikosten im sechsstelligen Bereich, sollte die geplante Gebührenregelung für Hochrisikoveranstaltungen tatsächlich angewandt werden. Noch ist die Neuregelung allerdings nicht endgültig beschlossen, der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren.
Sechsstellige Belastung für den FCS möglich
Beim 1. FC Saarbrücken ist die Sorge groß, künftig einen Teil der zusätzlichen Polizeikosten rund um besonders sicherheitsintensive Heimspiele tragen zu müssen. Der Verein spricht von einer möglichen sechsstelligen Belastung und warnt im ungünstigsten Fall sogar vor „existenzbedrohenden Folgen“, wie aus einem Bericht der „Bild“ hervorgeht. Betroffen wären Mittel, die bislang für andere Bereiche des Klubs zur Verfügung stehen. Der FCS nennt unter anderem Profimannschaft, Nachwuchsarbeit, Infrastruktur, Prävention, Personal und Sicherheit. Nach Darstellung des Vereins könnte die zusätzliche Belastung damit unmittelbar Einfluss auf die finanziellen Möglichkeiten im sportlichen und strukturellen Bereich nehmen.
Auch Auswirkungen auf die Zuschauer schließt der Drittligist nicht aus. Sollten die Gebühren nicht innerhalb des bisherigen Etats aufgefangen werden können, könnten Kosten letztlich auch bei den Fans landen. Gleichzeitig betont der Verein, dass genau diese Entwicklung vermieden werden solle.
DFB will Gebühren an Heimvereine weiterreichen
Für zusätzliche Brisanz sorgt ein Grundsatzbeschluss des Deutschen Fußball-Bundes vom 11. September. Erhält der DFB selbst einen Gebührenbescheid wegen des polizeilichen Mehraufwands bei einem Hochrisikospiel, sollen die entstandenen Kosten „mindestens anteilig“ an den jeweiligen Heimverein weitergegeben werden. Damit könnte eine saarländische Gebührenregelung auch beim FCS unmittelbar ankommen. DFB-Präsident Bernd Neuendorf lehnt die Erhebung solcher Polizeigebühren ungeachtet des Beschlusses weiterhin ab. Der Verband setzt nach eigener Darstellung stattdessen auf Zusammenarbeit zwischen Politik, Polizei, Verbänden und Vereinen, um Einsatzstunden und Sicherheitsrisiken zu reduzieren. (DFB)
Rechtlich ist eine Kostenbeteiligung grundsätzlich möglich. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 14. Januar 2025, dass die Bremer Regelung zur Erhebung von Gebühren für den zusätzlichen Polizeiaufwand bei bestimmten Hochrisikoveranstaltungen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Saarland-Regelung noch nicht endgültig beschlossen
Im Saarland ist die entscheidende gesetzliche Grundlage derzeit noch im Entstehen. Der Gesetzentwurf sieht für kommerzielle Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern und einer erwartbaren besonderen Gewaltgefahr die Möglichkeit vor, zusätzliche Polizeikosten in Rechnung zu stellen. Innenminister Reinhold Jost bezeichnet die geplante Vorschrift ausdrücklich als Kann-Regelung. Nach der ersten Lesung im Landtag am 16. September wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen.
Der FCS sieht zudem die Gefahr unterschiedlicher Wettbewerbsbedingungen, wenn Bundesländer bei der Finanzierung von Polizeieinsätzen verschiedene Modelle verfolgen. Auch deshalb versucht der Verein nun, die wirtschaftliche Bedeutung seiner Heimspiele stärker in die Debatte einzubringen. Dafür hat Saarbrücken ein Gutachten zu den regionalökonomischen Auswirkungen des Klubs auf Stadt und Land in Auftrag gegeben. Untersucht werden sollen unter anderem Ausgaben rund um Heimspiele und daraus entstehende wirtschaftliche Effekte. Ergebnisse werden nach Angaben des Vereins für Ende Oktober erwartet. Erst dann wird sich bewerten lassen, welche Größenordnung die Studie tatsächlich ausweist.
Für den FCS bleibt damit zunächst eine erhebliche Unsicherheit: Weder ist entschieden, in welcher Form die saarländische Regelung das parlamentarische Verfahren verlässt, noch ob und in welchem Umfang sie anschließend bei Spielen des Drittligisten angewandt würde. Klar ist jedoch bereits, dass der Verein die mögliche Kostenbelastung als relevantes Risiko für seine künftige Finanzplanung betrachtet.



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