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Gericht trifft Entscheidung im Rechtsstreit zwischen Türkgücü und Schweinfurt

Am Mittwochnachmittag hat das Gericht eine Entscheidung im Pokalstreit zwischen Türkgücü München und Schweinfurt getroffen. Der Verband muss den Drittliga-Neuling für den DFB-Pokal zulassen oder die Spielordnung ändern.

Im Streit zwischen dem Regionalligisten FC Schweinfurt 05 und dem Drittliga-Neuling aus München ist am Mittwochnachmittag eine Entscheidung gefallen: Der BFV (Bayerische Fußballverband) muss die Münchener als Gegner für den FC Schalke 04 melden oder eben die Spielordnung ändern. Dem Bayerischen Fußball-Verband wurde von der Kartellkammer angeordnet , „die Meldung des 1. FC Schweinfurt 05 zu widerrufen“ und über die Meldung zur 1. Pokalrunde erneut zu entscheiden. Bereits am Montag kam es zu einer Verhandlung, jedoch vertagte die Richterin die Sitzung auf den heutigen Mittwoch. Als Datum für den mögliche Nachholtermin der 14. bzw. 15. Oktober genannt.

Ich würde das Urteil als Teilerfolg bezeichnen. Es war richtig, dass wir auf die Umsetzung der Spielordnung vom 5. Mai 2020 gepocht haben, nachdem das Gericht bestätigt hat, dass wir laut dieser am DFB-Pokal teilnehmen müssten„, so Türkgücü-Geschäftsführer Max Kothny. BFV-Geschäftsführer Jürgen Igelspacher äußert sich wie folgt dazu: „Fußballtechnisch steht alles auf Anfang. Wir haben aktuell keinen Teilnehmer, wir müssen Türkgücü nicht verpflichtend melden, wir müssen uns neu überlegen, wen wir melden und müssen das erneut begründen.“ Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig . Beide Parteien haben nun die Möglichkeit binnen 1 Monat Einspruch dagegen einzulegen. Da am 15. Oktober jedoch die 2. Runde ausgelost werden soll, drängt so langsam aber sicher die Zeit.

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