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DFB-Sportgericht verurteilt TSV 1860 München, Rot-Weiss Essen und FC Ingolstadt zu Geldstrafen in Höhe von 20.450 Euro

Nach Ermittlungen des DFB-Kontrollausschusses hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Drittligisten TSV 1860 München, Rot-Weiss Essen und den FC Ingolstadt im Einzelrichterverfahren zu einer Geldstrafe in einet Höhe von insgesamt 20.450 Euro verurteilt.

Anlass bei den Münchener Löwen war ein unsportliches Verhalten von Anhängern des Vereins. Von der verhängten Geldstrafe kann der Verein einen Betrag von bis zu 4.550 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Diese Verwendung ist dem DFB bis zum 30. November 2023 nachzuweisen. Während des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 24. Februar 2023 kam es ab der 61. Spielminute zu bedauerlichen Vorfällen, bei denen von Münchner Zuschauern mindestens 15 Blinker gezündet wurden. Zudem wurden aus dem Münchner Fanblock mindestens zwei weitere Blinker in den Innenraum geworfen und mindestens vier Raketen abgeschossen.

Aufgrund dieser Vorfälle musste das Spiel für mindestens 3 Minuten und 30 Sekunden unterbrochen werden. Rot-Weiss Essen wurde mit einer Geldstrafe von 4.000 Euro belegt, der FC Ingolstadt mit 2.800 Euro. Während beim FCI das Abbrennen von acht Rauchbomben geahndet wurde, wurde bei RWE der Platzsturm am 5. Februar beim Spiel gegen den MSV Duisburg bestraft, als rund 20 RWE-Fans in Richtung MSV-Block liefen.