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VfB Lübeck erhält kein Geld aus dem Förderprogramm der Bundesregierung

Der Drittliga-Aufsteiger VfB Lübeck wird kein Geld aus dem Förderprogramm der Bundesregierung erhalten. Begründet wird dies damit, dass der Verein als Aufsteiger keine Mindereinnahmen zu verzeichnen hat.

Wie der Verein am Montag bereits bekanntgab, wurde ein entsprechender Antrag auf eine teilweise Erstattung der Einnahmeverluste vom Bundesverwaltungsamt abgelehnt. Der Verein will nun Widerspruch gegen dieses Urteil einlegen. Da die Lübecker erst seit dieser Saison in die 3. Liga aufgestiegen sind, wurden in den zurückliegenden Monaten keine Mindereinnahmen im Vergleich zum Vorjahr erwirtschaftet.

Verein will Widerspruch einlegen 

Bei den Verantwortlichen sieht man das ganz jedoch etwas kritisch und äußert sich nun wie folgt: „Das ist schlicht und einfach der Tatsache geschuldet, dass es für einen Aufsteiger kein geeigneter Vergleichsmaßstab ist, die Zahlen des Vorjahres, in dem wir noch Regionalligist waren, als einzige Berechnungsgrundlage heranzuziehen„, so der Vorstandsvorsitzende Thomas Schikorra. Außerhalb der 1. und 2. Bundesliga sollen Profisportvereine mit Hilfszahlungen in Höhe von 80 Prozent der Zuschauer-Einnahmeausfälle und maximal 800.000 Euro beantragen können.

Dabei will der Drittliga-Aufsteiger keine Sonderrechte, sondern einfach nur Gleichberechtigung, was Schikorra auch deutlich macht: „Realistisch ist – selbst wenn man eben nur die konservativ kalkulierten Planzahlen annimmt – dass rund 60.000 Euro pro Geisterspiel fehlen. Wir fordern von der Politik keine Sonderrechte, sondern nur, dass wir genauso behandelt werden wie andere Drittligisten auch und man die tatsächlichen Einnahmeverluste auf einer realistischen Grundlage ermittelt.