Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat in einem Einzelrichterverfahren gegen den Drittligisten SV Waldhof Mannheim (17.235 Euro) und Dynamo Dresden (20.000 Euro) eine Geldstrafe verhängt.
SV Waldhof Mannheim akzeptiert Urteil des DFB
Grund war das unsportliche Verhalten einiger Mannheimer Fans, die vor dem DFB-Pokalspiel gegen den 1. FC Nürnberg einen Knallkörper, mindestens zehn Leuchtraketen und zwei Rauchtöpfe gezündet hatten. Außerdem brannten sie während des Spiels 35 bengalische Fackeln ab, was zu einer starken Rauchentwicklung und einer Spielunterbrechung führte.
Das Urteil wurde auf Antrag des DFB-Kontrollausschusses verhängt. Der Verein hat das Urteil akzeptiert, so dass es rechtskräftig ist.
DFB ahndet Fehlverhalten von Dynamo-Anhängern
Am 28. August 2022 kam es während dem Drittligaspiel gegen den FC Erzgebirge Aue zu einer Eskalation, bei der Dresdner Zuschauer in den Sanitäranlagen des Gästebereichs erheblichen Schaden anrichteten. Die Zuschauer zerstörten Toilettenschüsseln und traten Spielfeldmarkierungen im Bereich der Auf- und Abgänge ab, wodurch eine Person am Kopf verletzt wurde.
Ein weiterer Vorfall dieser Art ereignete sich am 1. Oktober 2022 beim Spiel gegen die SpVgg Bayreuth. In der ersten Halbzeit wurden Keramikteile der Sanitäranlagen zerschlagen und Handtücher und Papier angezündet. In der Halbzeitpause kam es zu tätlichen Angriffen von Dresdner Fans auf Mitarbeiter des Ordnungsdienstes, der Polizei und des Caterings.
Urteile sind rechtskräftig
Die Randalierer brachen ein Stadiontor auf und verwendeten Inventar eines Imbissstandes als Wurfgeschosse gegen die Polizeikräfte, wobei mehrere Personen verletzt wurden. Durch die Vorfälle entstand ein Sachschaden von ca. 20.000 Euro sowie ein Fehlbetrag in der Kasse. In beiden Fällen hat der Verein die Urteile akzeptiert, so dass sie rechtskräftig sind.



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