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DFB-Sportgericht verhängt Innenraumverbot gegen FC Ingolstadts Physiotherapeuten Noah Attmanspacher

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss den beim Drittligisten FC Ingolstadt tätigen Physiotherapeuten Noah Attmanspacher wegen unsportlichen Verhaltens in einem Drittligaspiel mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel des FC Ingolstadt belegt.

Nach den festgelegten Regeln für ein Innenraumverbot darf sich ein Mannschaftsoffizieller während der Dauer eines Spiels seiner Mannschaft nicht im Innenraum des Stadions aufhalten. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff des Spiels. Während dieser Zeit ist es dem Physiotherapeuten Attmanspacher untersagt, sich im Innenraum, in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufzuhalten. Zudem darf er in dieser Zeit weder direkt noch indirekt Kontakt zur Mannschaft aufnehmen.

Hintergrund des Sportgerichtsurteils ist ein Vorfall während des Drittligaspiels gegen den TSV 1860 München am 16. September 2023. Attmanspacher hatte in der Nachspielzeit einen zweiten Ball auf das Spielfeld geworfen und damit die schnelle Ausführung eines Einwurfs der Münchner verhindert. Daraufhin wurde er von Schiedsrichter Florian Exner mit der Roten Karte des Feldes verwiesen. Noah Attmanspacher akzeptierte das Urteil, das damit rechtskräftig wurde.

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