Der FSV Zwickau hat vom DFB den entsprechenden Nachlizenzierungsbescheid erhalten. Wie nun bekannt geworden ist, ist im Rahmen der Nachlizenzierung eine Auflage zu erbringen.
Wie in den Jahren zuvor schon, ist es auch dieses Jahr so, dass weitere liquide Mittel für die laufende Saison nachzuweisen sind. Der Verein hat nun Zeit bis zum 24.01.2020 diese beim DFB zu erbringen. Laut Vereinsangaben, beläuft sich der Betrag, der nachzuweisen ist, auf eine Summe, die vom Verein bereits zu erwarten war.
Der Hintergrund für die nachzuweisenden Liquidität ist ausschließlich der vom DFB herangezogene Beobachtungszeitraum der laufenden Saison, welche am 01.07.2019 begonnen hat und am 30.06.2020 endet. Alle Einnahmen, die vor dem 01.07.2019 eingenommen worden sind, betrachtet der DFB nicht als liquide für die aktuelle Spielzeit.
Liquide Mittel, die der Verein bereits vor dem 01.07.2019 eingenommen hat (dazu zählen unter anderem Sponsorengelder) für die neue Saison, die nicht nach dem 01.07.2019, sondern einige Tage vorher gezahlt wurden, betrachtet der DFB nicht als liquide Mittel für die aktuelle Saison 2019/20, sondern werden als solche der vorherigen Saison betrachtet. Der Verein selbst spricht von einer nicht unlösbaren Aufgabe.
