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SG Dynamo Dresden erwartet Spielberechtigung für beide Ligen ohne wesentliche Auflagen

Die SG Dynamo Dresden hat am Dienstag, den 28. Februar 2023, fristgerecht die Lizenzunterlagen für die Spielzeit 2023/2024 bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) und dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) eingereicht.

Die Prüfung der Unterlagen umfasst infrastrukturelle, rechtliche, personell-administrative, medientechnische und sportliche Kriterien sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Vereine, um einen fairen Wettbewerb im deutschen Profifußball zu gewährleisten. Dynamo-Geschäftsführer Jürgen Wehlend dankte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an der Erstellung der umfangreichen Unterlagen mitgewirkt haben. „Das ist Jahr für Jahr eine große Herausforderung. In diesem Jahr einmal mehr, als dass wir neben dem Spielbetrieb unsere wöchentlichen Jubiläumsveranstaltungen ‚70 Jahre Dynamo‘ durchführen“.

Reduzierung des Jahresfehlbetrags

Bis zum 1. März 2023 hatten die Vereine der 3. Liga die Möglichkeit, sich für die Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga und 2. Bundesliga 2023/2024 zu bewerben. Die ersten Entscheidungen der Lizenzierungsverbände werden Ende April erwartet. Dynamo Dresden geht davon aus, die Spielberechtigung für beide Ligen ohne wesentliche Auflagen oder Bedingungen zu erhalten. Der Jahresfehlbetrag konnte unterjährig von -4,2 auf -1,2 Millionen Euro reduziert werden.

Betriebskostenzuschuss für die Stadiongesellschaft von hoher Bedeutung 

Wichtig ist nun, dass die Landeshauptstadt Dresden den Betriebskostenzuschuss für die Stadion Dresden Projektgesellschaft in Höhe von 1,5 Mio. Euro endgültig bewilligt, der eine wesentliche Grundlage für die Lizenzplanung darstellt. Die Stadionauslastung von rund 75 Prozent und das erfolgreichste Vermarktungsergebnis bei Sponsoring und Hospitality in der Drittliga-Geschichte des Vereins sind positive Faktoren.

Allerdings muss Dynamo Dresden für die Nutzung des heimischen Rudolf-Harbig-Stadions eine um den Faktor 6 höhere Stadionmiete zahlen als die Ligakonkurrenten. Der Betriebskostenzuschuss für die Stadiongesellschaft ist daher von existenzieller Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der SG Dynamo Dresden.