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Dynamo Dresden mit Geldstrafe vom DFB-Sportgericht belegt

Im Rahmen des jüngsten Urteils des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das Sportgericht am heutigen Donnerstag, 29. Juni 2023, eine Geldstrafe gegen die SG Dynamo Dresden verhängt.

Die Strafe beträgt insgesamt 16.700 Euro und wurde für das unerlaubte Betreten des Stadiondaches beim Spiel in Zwickau sowie das Abbrennen von Pyrotechnik beim Auswärtsspiel in Meppen ausgesprochen. Am 13. Mai 2023 wagten sich etwa 20 Dynamo-Fans auf das Dach des Gästeblocks der GGZ-Arena in Zwickau. Ihr Ziel war es, ein großes Banner herunterzuholen. Dadurch verzögerte sich der Spielbeginn um zwölf Minuten. Das DFB-Sportgericht verhängte daraufhin eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro, von denen der Verein 1.650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann.

Außerdem muss Dynamo Dresden eine Geldstrafe in Höhe von 11.700 Euro für die Vorfälle beim Spiel am Montag, 22. Mai 2023, in Meppen zahlen. Dabei wurden im Dynamo-Block mindestens 20 pyrotechnische Erzeugnisse abgebrannt und nach dem Schlusspfiff ein Rauchkörper in den angrenzenden Meppener Block geworfen. Ein Teil der Geldstrafe in Höhe von 3.900 Euro steht auch für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zur Verfügung. Das Urteil des DFB-Sportgerichts wurde vom Verein akzeptiert und ist damit rechtskräftig.