Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im Einzelrichterverfahren ein Urteil gegen den Drittligisten VfB Lübeck verkündet aufgrund unsportlichen Verhaltens der eigenen Anhänger im Spiel gegen Dynamo Dresden.
Der Verein wurde wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Drittligaspiel gegen Dynamo Dresden am 16. September 2023 mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.700 Euro belegt. Von dieser Geldstrafe kann der Verein bis zu 4.900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, sofern diese dem DFB bis zum 31. März 2024 nachgewiesen werden. Bei dem Spiel wurden von Lübecker Zuschauern insgesamt 40 bengalische Feuer und zwei Rauchtöpfe gezündet. Der VfB Lübeck hat das Urteil akzeptiert, so dass es rechtskräftig ist.