Neue Gebühren für Polizeieinsätze könnten die wirtschaftlichen Unterschiede innerhalb der 3. Liga zusätzlich verschärfen. Alemannia Aachens Geschäftsführer Dirk Kall sieht vor allem dann ein Problem, wenn die Bundesländer unterschiedliche Regeln für Hochrisikospiele anwenden. Für die Klubs könnten dadurch je nach Standort völlig verschiedene finanzielle Belastungen entstehen.
Unterschiedliche Regeln könnten Wettbewerb verzerren
Die Diskussion über die Finanzierung zusätzlicher Polizeieinsätze im Profifußball bekommt auch für die 3. Liga eine zunehmende Bedeutung. Nachdem der Deutsche Fußball-Bund im September grundsätzlich festgelegt hat, mögliche Gebührenbescheide zumindest teilweise an die jeweiligen Heimvereine weiterzugeben, rücken die wirtschaftlichen Folgen für die Klubs in den Mittelpunkt. Alemannia-Geschäftsführer Dirk Kall hält dabei weniger eine einzelne Rechnung als vielmehr unterschiedliche Vorgaben in den Bundesländern für problematisch. Gegenüber der „Aachener Zeitung“ plädierte er deshalb für eine „länderübergreifend einheitliche Lösung“.
Aus Sicht der Vereine ist das ein entscheidender Punkt: Während ein Klub in einem Bundesland möglicherweise zusätzliche Polizeikosten tragen müsste, könnte ein Konkurrent andernorts von solchen Gebühren verschont bleiben. Gerade in der finanziell deutlich enger kalkulierten 3. Liga könnten daraus unterschiedliche Rahmenbedingungen entstehen.
Heimvereine könnten für Risikospiele zusätzlich belastet werden
Die geplante Weitergabe durch den DFB würde grundsätzlich den Gastgeber treffen. Damit könnte ein Verein auch dann mit zusätzlichen Kosten konfrontiert werden, wenn ein erhöhter Sicherheitsaufwand vor allem mit der Anhängerschaft des Gastvereins zusammenhängt. Für Aachen gibt es dafür Erfahrungen aus der vergangenen Saison. Beim Gastspiel des FC Hansa Rostock auf dem Tivoli entstanden erhebliche Sachschäden. Unter anderem wurden Sitze herausgerissen, Wände beschmiert sowie Toiletten und weitere Sanitärbereiche beschädigt.
Künftig könnte bei entsprechend eingestuften Partien neben den ohnehin bestehenden Aufwendungen für die Sicherheit im Stadion zusätzlich eine Beteiligung an Polizeikosten hinzukommen. Kall verweist darauf, dass Sicherheitsmaßnahmen bereits jetzt einen erheblichen Kostenfaktor für die Vereine darstellen. Eine komplette Übertragung weiterer Ausgaben würde die wirtschaftliche Belastung entsprechend erhöhen.
Urteil aus Bremen schafft rechtlichen Rahmen
Dass Veranstalter grundsätzlich an zusätzlichen Polizeikosten beteiligt werden können, ist rechtlich geklärt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte im Januar 2025 eine entsprechende Regelung des Landes Bremen. Sie ermöglicht Gebühren bei besonders risikoreichen und gewinnorientierten Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern. Eine Verfassungsbeschwerde der Deutschen Fußball Liga blieb ohne Erfolg.
Der DFB steht solchen Gebühren weiterhin ablehnend gegenüber. Sollte der Verband dennoch einen entsprechenden Bescheid erhalten, will er die daraus entstehenden Kosten nach seinem Grundsatzbeschluss mindestens anteilig an den betroffenen Heimklub weiterreichen. Damit könnte eine Entscheidung auf Landesebene mittelbar erhebliche Auswirkungen auf die einzelnen Vereine haben.
Aachen vorerst nicht unmittelbar betroffen
Für die Alemannia zeichnet sich aktuell allerdings noch keine zusätzliche Rechnung ab. In Nordrhein-Westfalen ist nach Angaben Kalls derzeit keine entsprechende Gebührenregelung vorgesehen. Die Zusammenarbeit mit Stadt und Polizei rund um die Heimspiele auf dem Tivoli bewertet der Geschäftsführer grundsätzlich positiv. Bei einzelnen Punkten besteht dennoch Gesprächsbedarf. Dazu gehört unter anderem die polizeiliche Begleitung von Fan- und Shuttlebussen, über die die Beteiligten bereits miteinander sprechen.
Für Aachen ist das Thema damit vorerst vor allem eine grundsätzliche Frage. Sollte die Beteiligung an Polizeikosten künftig in weiteren Bundesländern eingeführt werden, dürfte für die Drittligisten entscheidend sein, ob bundesweit vergleichbare Bedingungen geschaffen werden. Andernfalls könnte der Austragungsort eines Hochrisikospiels künftig auch darüber entscheiden, wie teuer eine solche Partie für den Heimverein tatsächlich wird.



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