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Dynamo Dresden wird vom DFB mit einer Geldstrafe belegt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner eigenen Anhänger mit einer Geldstrafe belegt.

Der Verein wurde vom DFB mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.850 Euro bestraft. Hintergrund: Im Drittliga-Heimspiel der SGD gegen den FC Ingolstadt am 17. September 2022, wurden in der zweiten Spielhälfte ein Bengalisches Feuer abgebrannt. Außerdem wurden während des Begegnung weitere fünf Gegenstände aus dem Dresdner Zuschauerbereich auf das Spielfeld geworfen. Dem Urteil wurde seitens des Vereins zugestimmt, somit ist es rechtskräftig.

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