Dynamo Dresden hat nach der bitteren 1:4-Niederlage in Meppen beim DFB Einspruch gegen den Platzverweis von Kyu-Hyun Park (22) eingelegt.
Konkret bezieht sich der Einspruch auf die erste gelbe Karte gegen Park wegen Zeitspiels. Der Linksverteidiger selbst will diese Verwarnung nicht einmal wahrgenommen haben. Tatsächlich belegen die TV-Bilder und Fotos, dass Schiedsrichter Lars Erbst die gelbe Karte zeigte, als Park mit dem Rücken zu ihm stand. Dies war offensichtlich eine Fehlentscheidung. Denn im DFB-Lehrbrief Nr. 79 für Schiedsrichter heißt es: „Eine gelbe Karte muss mit Nachdruck gezeigt werden, so dass dem Spieler deutlich wird, dass ein weiteres Fehlverhalten zum Feldverweis führt.“
Es ist daher nicht auszuschließen, dass Park das folgende Foulspiel, das zur Gelb-Roten Karte führte, nicht begangen hätte, wenn er von seiner Verwarnung gewusst hätte. Die Chancen, dass der Einspruch erfolgreich ist und Park im Spiel gegen Oldenburg für Dynamo auflaufen kann, stehen gut. Im Fall Park muss nun das DFB-Sportgericht in erster Instanz über den Einspruch entscheiden.


