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Nach „Matchfixing“-Aussage: DFB fordert Stellungnahme von Florian Pick

Foto: Lars Zimmermann Sportfotografie

Florian Picks Äußerung nach der Niederlage beim TSV Havelse bekommt ein sportrechtliches Nachspiel. Der Kontrollausschuss des DFB hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Saarbrücker eingeleitet und eine Stellungnahme angefordert. Hintergrund ist seine öffentliche Bemerkung über eine mögliche Spielmanipulation nach dem 2:3 am Sonntag.

Der Offensivspieler des 1. FC Saarbrücken war nach der Niederlage gegen den Tabellenletzten aus Havelse sichtlich verärgert. Mit seiner Aussage nach der Partie hat er sich beim DFB jedoch wohl keine Freunde gemacht. „Das darf man nicht unkommentiert lassen. Ich kann nur hoffen, dass heute jemand zugeschaut hat. Ich habe keine Ahnung, ob es Matchfixing war. Ich kann mir das nicht erklären. Wirklich, ich muss hier aufpassen, sonst platzt mir der Kragen“, wird Pick deutlich.

Saarbrücken hatte auch eigene Fehler eingeräumt

Der sportliche Hintergrund bleibt die überraschende Niederlage beim Tabellenletzten. Dabei hatten die Saarbrücker zunächst geführt. Trainer Argirios Giannikis kritisierte vor allem, dass seine Mannschaft ihre Umschaltmöglichkeiten nach dem Führungstreffer nicht sauber genug ausgespielt habe. Zudem habe sie sich von umstrittenen Entscheidungen zu stark beeinflussen lassen. Auch Pick nahm die Mannschaft dort ausdrücklich in die Verantwortung: „Wir haben unsere Aktionen nicht gut ausgespielt und daher verdient verloren.“ Diese Selbstkritik betrifft die Leistung auf dem Platz. Eine Reaktion des Spielers auf das jetzt berichtete Ermittlungsverfahren geht aus den ausgewerteten Quellen bislang nicht hervor.

Wie es im Verfahren weitergeht

Die Aufforderung zur Stellungnahme ist noch keine Bestrafung. Nach der vom DFB veröffentlichten Verfahrensbeschreibung wird nach Eingang einer Stellungnahme über das weitere Vorgehen entschieden. Ein Verfahren kann eingestellt werden. Wird es fortgeführt, kann der Kontrollausschuss einen Strafantrag beim Sportgericht stellen. Über die Sanktion entscheidet das zuständige Gericht. Geldstrafen und Spielsperren gehören grundsätzlich zu den möglichen Verbandsstrafen. Welche Konsequenz in diesem Fall angemessen wäre oder ob überhaupt eine Sanktion folgt, steht mit der Einleitung der Ermittlungen nicht fest. Für den FCS geht es deshalb zunächst um die Aufarbeitung der Äußerung. Der nächste Ligatermin ist das Heimspiel gegen Waldhof Mannheim am 1. November um 13.30 Uhr. Ob das Verfahren bis dahin abgeschlossen wird, ist aus dem veröffentlichten Stand nicht ersichtlich.

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