In rund eineinhalb Wochen rollt der Ball wieder in der 3. Liga. Auch Zuschauer werden wieder zugelassen sein, so auch beim 1.FC Kaiserslautern, der sich grad in Abstimmungen mit den Behörden befindet.
Aufgrund der Corona-Pandemie blieben in der abgelaufenen Spielzeit die Stadien zum größten Teil leer. So auch auch auf dem Betzenberg. Lediglich an drei Spieltagen waren Zuschauer zugelassen, darunter auch das Derby gegen den SV Waldhof Mannheim (6.000). In der neuen Spielzeit könnte sich das nun ändern. Derzeit laufen bei den Verantwortlichen der Roten Teufel die Abstimmungen mit den örtlichen Behörden auf Hochtouren. Wie viel Zuschauer letztlich in das Stadion dürfen ist noch nicht gänzlich geklärt.
1.FC Kaiserslautern steht im intensiven Austausch mit dem DFB
Mit dem Beschluss der Staatskanzleien vom 6. Juli 2021 zur „Wiederzulassung von Zuschauenden bei großen Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter und bei anderen Großveranstaltungen“ stehen jedoch die Rahmenbedingungen für eine mögliche Wiederzulassung von Zuschauern bei Groß- und Sportveranstaltungen fest. Der Verein orientiert sich derzeit an diesen Vorgaben. Fest steht nämlich auch, dass bei Sportveranstaltungen mit über 5.000 Zuschauern eine Ausnahmegenehmigung der lokalen Behörden sowie des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit eingeholt werden muss.
Im Hintergrund betreibt der Klub nach eigenen Angaben einen sehr hohen Aufwand über die Vorgaben der Behörden umzusetzen. Weiter schreibt der Klub auf seiner Homepage: „Die Zuschauerfrage hat zum aktuellen Zeitpunkt höchste Priorität für die Verantwortlichen der Roten Teufel. So steht der FCK aktuell beispielsweise im intensiven Austausch mit dem DFB, anderen Vereinen, den örtlichen Behörden und auch dem Ministerium, um die Umsetzung der Vorgaben gemäß der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung für das Fritz-Walter-Stadion bestmöglich vorzuplanen und umsetzen zu können.“
Der Verein wird zeitnah über das weitere Vorgehen informieren, sobald das Schutz- und Hygienekonzept final abgestimmt und von den lokalen Behörden und dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit genehmigt ist.



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