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Sportgericht des DFB belegt SV Meppen mit Geldstrafe von 2400 Euro

Foto: Groundhoppers 1860

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro belegt.

Der Vorfall ereignete sich in der 37. Minute des Drittligaspiels gegen den SC Freiburg II am 21. Januar 2023, als Meppener Zuschauer mindestens vier Münzen und mindestens einen gefüllten Becher in Richtung des Schiedsrichterassistenten warfen. Der Assistent wurde von mindestens einer Münze und Flüssigkeit aus einem Becher getroffen. Ein Becherwerfer konnte im Nachhinein vom Verein ermittelt werden.

Verein akzeptiert Urteil vom DFB

Das Urteil des Sportgerichts lautete auf eine Geldstrafe von 2.400 Euro, wovon der Verein bis zu 800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann. Der Verein hat das Urteil akzeptiert, damit ist es rechtskräftig. Der Verein muss dem DFB bis zum 31. Juli 2023 nachweisen, dass er die 800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet hat.

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