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DFB-Sportgericht belegt TSV 1860 München mit Geldstrafen wegen unsportlichen Verhaltens der eigenen Anhänger

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den TSV 1860 München wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Höhe von insgesamt 5.950 Euro belegt.

Der DFB-Kontrollausschuss hatte Anklage gegen den Verein erhoben, nachdem im Spiel gegen Waldhof Mannheim am 14. Januar 2023 von Münchner Zuschauern ein Knallkörper und ein Vulkanfeuerwerkskörper gezündet worden waren. In einem weiteren Fall wurden am 21. Januar 2023 beim Spiel gegen den FSV Zwickau von Münchner Fans mindestens 15 bengalische Fackeln abgebrannt. Der Verein hat bis zum 31. Juli 2023 Zeit, dem DFB nachzuweisen, dass bis zu 1980 Euro der Strafe für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet wurden. Den Restbetrag in Höhe von 3970 Euro muss der Verein direkt an den DFB zahlen.

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