,

Stadionvlogs: SC Verl setzt auf Dialog statt Ausschluss

Der SC Verl sieht in Stadionvlogs weiterhin eine Chance, neue Zuschauer anzusprechen, und hält ein pauschales Verbot derzeit nicht für nötig. Auch der FC Gütersloh bleibt den Videomachern gegenüber aufgeschlossen. Wie Verantwortliche beider Vereine gegenüber der „Neuen Westfälischen“ erläutern, hat die Debatte um Dynamo Dresden daran nichts geändert.

Reichweite ja – aber nicht auf Kosten der Fans

Für den SC Verl ist die zusätzliche Öffentlichkeit durch Stadionvideos ein Argument, ihren Machern grundsätzlich offen zu begegnen. Eine einheitliche Meinung unter den eigenen Anhängern erkennt Medien- und Kommunikationsleiterin Camilla Schrijvers allerdings nicht. Manche begrüßten die Aufmerksamkeit für ihren Verein, andere wollten Fußball schauen, ohne dabei ständig Kameras in ihrer Nähe zu haben.

Schrijvers setzt auf Verständigung: „Unser Ansatz wäre deshalb eher der Dialog als eine pauschale Bewertung“, so Schrijvers gegenüber der „Neuen Westfälischen“. Bei Besuchen müsse geklärt sein, welche Aufnahmen erlaubt seien, welche Stadionbereiche betroffen seien und wie Rücksicht auf andere Zuschauer genommen werde. Neben den Medienrechten seien ausdrücklich auch deren Persönlichkeitsrechte zu beachten.

Den möglichen Nutzen will der Drittligist deshalb nicht ausblenden. Über die Videos könne Verl Menschen ansprechen, die mit den eigenen Vereinsangeboten schwer zu erreichen seien. Gerade bei einem jüngeren Publikum sieht der SCV Chancen. Schließlich vermitteln Stadionvlogs nicht allein Eindrücke vom Spiel, sondern davon, was Besucher vor Ort erwartet. Daraus könne Interesse entstehen, selbst einmal ein Heimspiel zu besuchen.

Auch ohne pauschales Verbot gelten klare Vorgaben

Die aufgeschlossene Haltung bedeutet allerdings nicht, dass Besucher in Verl beliebig filmen und ihre Aufnahmen veröffentlichen dürfen. Das zeigt die Stadionordnung des Vereins: Nach § 5 Absatz 7 sind Foto- und Videoaufnahmen an Spieltagen grundsätzlich für private Zwecke vorgesehen. Eine darüber hinausgehende Verwendung, die Weitergabe außerhalb des privaten Bereichs oder eine Veröffentlichung in Medien benötigt die vorherige ausdrückliche Zustimmung des SCV. Für kommerzielle Nutzungen verlangt die Ordnung zudem eine schriftliche Zustimmung. 

Dass Medienrechte auch unterhalb der beiden Bundesligen wirtschaftliches Gewicht haben, verdeutlichen die Zahlen des DFB. Für die bis Sommer 2027 laufende Rechteperiode nennt der Verband jährliche TV-Einnahmen der 3. Liga von 26,2 Millionen Euro brutto. Davon werden 90 Prozent an die anspruchsberechtigten Klubs ausgeschüttet. 

Gütersloh prüft Bekanntheit und Reichweite

Beim FC Gütersloh steht besonders die Wirkung des Heidewaldstadions im Blickpunkt. Vorstandsmitglied Helmut Delker sieht Berichte auswärtiger Videomacher als Bereicherung. Der traditionelle Charakter der Spielstätte komme bei Stadionreisenden gut an. Auch die Reaktionen aus der eigenen Fanszene auf Stadionvlogs beschreibt er als „sehr gut“. Eine Tagesakkreditierung ist damit aber nicht automatisch verbunden. Der Regionalligist prüfe Anfragen einzeln und berücksichtige dabei unter anderem, wie etabliert ein Blogger sei und welche Größenordnung dessen Anhängerschaft erreiche.

Die Entscheidung aus Dresden hat an dieser Haltung nichts geändert. Delker verweist auf die unterschiedlichen wirtschaftlichen Voraussetzungen beim Zweitligisten und beim FCG: „Das lässt sich mit der Regionalliga nicht vergleichen, gerade auch unter kommerziellen Gesichtspunkten.“

Was Dynamo untersagt – und Hansa schon früher thematisierte

Bei der Dresdner Regelung lohnt sich eine Unterscheidung: In einem am 12. August 2026 veröffentlichten offenen Brief von Verein und Fanvertretern wird auf das Verbot von Aufnahmen von Spielszenen und Stadionbesuchen zur kommerziellen Verwertung verwiesen. Als Gründe werden der Schutz der Medienrechte und der Wunsch vieler Fans nach einem Stadionerlebnis ohne dauernde Kameras genannt. Private Erinnerungsfotos und kurze Videos bleiben ausdrücklich erlaubt. Die Durchsetzung der Stadionordnung ist Sache des Vereins und des Ordnungsdienstes, nicht anderer Zuschauer. 

Neu ist die Auseinandersetzung im Profifußball nicht. Bereits am 1. Dezember 2025 hatte Hansa Rostock öffentlich erklärt, dass Stadionvlogs gegen die eigene Stadionordnung verstoßen. Auch Hansa verwies auf Verwertungsrechte und Beschwerden über ungefragte Aufnahmen. Kurze private Erinnerungsvideos und Fotos nahm der Klub davon aus. Für Verl liegt der entscheidende Unterschied damit zwischen Offenheit für Videomacher und einer uneingeschränkten Aufnahmeerlaubnis. Der angestrebte Dialog kann bestehende Regeln nicht ersetzen, wohl aber vor einem Besuch klären, welche Bilder entstehen dürfen und wie andere Fans geschützt werden.

DEINE MEINUNG ZÄHLT

Diskussion eröffnen

Sachlich, fair und direkt über die 3. Liga diskutieren.

0
Noch keine KommentareSei der Erste, der seine Einschätzung teilt.
MITDISKUTIEREN

Kommentar schreiben

Alle Kommentare werden vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Erscheint als Vereinsplakette neben deinem Namen.

8–2.500 Zeichen · maximal 2 Links

Nächste Spiele