Auf Drittligisten und Pokal-Gastgeber könnte bei Hochrisikospielen künftig ein neues finanzielles Risiko zukommen. Der DFB hat entschieden, mögliche Gebührenbescheide für Polizeieinsätze nicht selbst zu tragen, sondern an die betroffenen Heimvereine weiterzugeben. Gerade für Klubs außerhalb der Bundesliga stellt sich damit die Frage, wie kalkulierbar sicherheitsrelevante Spiele noch sind.
DFB schafft Grundlage für Weitergabe
Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes hat einen Grundsatzbeschluss zu möglichen Polizeikosten bei Hochrisikospielen gefasst. Erhält der Verband künftig Gebührenbescheide, sollen diese Kosten an die jeweiligen Vereine mit Heimrecht weitergereicht werden, nach DFB-Angaben mindestens anteilig. Betroffen sein könnten vor allem Wettbewerbe, die der Verband selbst organisiert. Dazu zählen im Seniorenbereich der DFB-Pokal und die 3. Liga. Während Bundesliga und 2. Bundesliga unter dem Dach der DFL laufen, liegen Regionalliga und darunter bei den Regional- und Landesverbänden.
Für die 3. Liga ist der Beschluss deshalb besonders brisant: Spiele mit großer Fan-Rivalität, kurzen Anreisewegen oder erhöhtem Sicherheitsaufwand gehören dort regelmäßig zum Alltag. Kommen zusätzlich Rechnungen für Polizeieinsätze hinzu, kann das die ohnehin engen Etats vieler Vereine belasten.
Verband bleibt politisch gegen Gebühren
DFB-Präsident Bernd Neuendorf stellte zugleich klar, dass der Verband die Erhebung solcher Gebühren weiterhin ablehnt. Er sprach von einem „falschen Ansatz“ und verwies darauf, dass sich die Sicherheitslage an den Spielorten nicht durch Rechnungen verbessere. Aus Sicht des DFB müsse das gemeinsame Ziel von Politik, Polizei, Verbänden und Vereinen vielmehr sein, Polizeieinsatzstunden rund um Fußballspiele zu reduzieren. Der Verband setzt nach eigenen Angaben weiter auf Kooperation statt auf Kostenbescheide.
Der nun gefasste Beschluss bedeutet daher keinen inhaltlichen Kurswechsel in der politischen Bewertung, wohl aber eine finanzielle Absicherung des Verbandes. Der DFB verweist dabei auch auf seine Vermögensbetreuungspflicht.
Bremer Modell als Auslöser
Hintergrund ist die Gebührenregelung in Bremen. Der Stadtstaat hatte Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen geltend gemacht. Der Rechtsstreit mit der damaligen DFL landete schließlich beim Bundesverfassungsgericht, das die Erhebung solcher Gebühren grundsätzlich für rechtmäßig erklärte. Bislang war in erster Linie Werder Bremen praktisch betroffen. Bremen stellte die Rechnung an den Ligaverband, dieser forderte das Geld vom Verein zurück. Nun könnten ähnliche Modelle auch für andere Wettbewerbe relevant werden, sollte die Praxis über Bremen hinaus Schule machen.
Im Saarland wird bereits über eine vergleichbare gesetzliche Regelung nachgedacht. Auch Rechnungshöfe haben in mehreren Ländern angeregt, solche Kosten stärker gegenüber dem Fußball geltend zu machen.
Nicht alle Länder ziehen mit
Ein einheitlicher Kurs der Bundesländer ist allerdings nicht erkennbar. Rheinland-Pfalz etwa hat sich zuletzt zurückhaltend gezeigt. Nach dem großen Polizeieinsatz beim DFB-Pokalspiel zwischen Waldhof Mannheim und dem 1. FC Kaiserslautern erklärte Innenminister Achim Schwickert, es sei nicht Ziel des Landes, diese Kosten geltend zu machen. Sollte sich daran etwas ändern, wolle Rheinland-Pfalz demnach eher eine bundeseinheitliche Lösung anstreben. Genau diese Uneinheitlichkeit macht die Lage für Vereine schwer planbar: Je nach Bundesland könnten bei vergleichbaren Spielen unterschiedliche finanzielle Folgen drohen.
Für den DFB ist der Beschluss vor allem eine Vorsichtsmaßnahme. Für die Vereine in der 3. Liga und im Pokal bleibt dagegen eine offene Frage, ob aus Hochrisikospielen künftig nicht nur organisatorische, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Risiken entstehen.



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