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Waldhof Mannheim vom DFB-Sportgericht zu Geldstrafe verurteilt

Der SV Waldhof Mannheim ist vom DFB-Sportgericht nach erneuten Vorfällen auf den Zuschauerrängen beim Heimspiel gegen den TSV 1860 München zu einer Geldstrafe in Höhe von 24.300 Euro verurteilt worden.

Der DFB-Kontrollausschuss hatte ursprünglich eine Geldstrafe in Höhe von 32.425 € gefordert, die sich aus einer Geldstrafe in Höhe von 32.125 € für das Abbrennen von Pyrotechnik und einer Geldstrafe in Höhe von 300 € für das Werfen eines Gegenstandes zusammensetzte. Der Verein konnte den Täter jedoch nach dem Spiel identifizieren, woraufhin ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Durch die effektive Aufklärung des Sachverhalts und die Ermittlung des Täters konnte das DFB-Sportgericht die vom Kontrollausschuss verhängte Strafe auf 24.300 € reduzieren. Die Gesamtsumme aller Strafen für die Saison 22/23 beträgt nun 64.585 €.