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22.000 Euro Strafe! Rot-Weiss Essen kündigt weitere Konsequenzen an

Rot-Weiss Essen muss für einen Vorfall beim Auswärtsspiel gegen den 1. FC Saarbrücken eine Geldstrafe von 22.000 Euro zahlen. Hintergrund ist ein Hitlergruß, den ein Anhänger am 9. August 2026 im Gästeblock des Ludwigsparkstadions gezeigt hatte. Der Drittligist akzeptiert die Sanktion des DFB, will den Verantwortlichen allerdings weiterhin ausfindig machen und gegebenenfalls auch finanziell zur Verantwortung ziehen.

RWE will den Verantwortlichen zur Kasse bitten

Für Rot-Weiss Essen ist die Aufarbeitung des Vorfalls mit der Geldstrafe keineswegs beendet. Vielmehr verfolgt der Verein weiterhin das Ziel, die bislang nicht identifizierte Person zu ermitteln und anschließend mögliche rechtliche Schritte einzuleiten. Dabei geht es auch um die finanziellen Konsequenzen. Sollte der Täter festgestellt werden, möchte RWE prüfen, inwieweit er für den entstandenen Schaden in Regress genommen werden kann. Um die Ermittlungen voranzubringen, hat der Verein bereits Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken beantragt.

Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden läuft nach Vereinsangaben weiter. Demnach besteht bei den Ermittlern weiterhin Zuversicht, den Fall aufklären zu können. Gleichzeitig hält sich Essen die Möglichkeit offen, zusätzliche eigene Maßnahmen zur Identifizierung des Verantwortlichen zu ergreifen.

DFB verhängt Geldstrafe von 22.000 Euro

Die sportgerichtlichen Folgen des Vorfalls stehen inzwischen fest. Wegen diskriminierenden unsportlichen Verhaltens eines Anhängers wird Rot-Weiss Essen vom DFB-Sportgericht mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro belegt. Dem entsprechenden Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses hat der Verein bereits zugestimmt. Die offizielle Veröffentlichung des Urteils durch den Verband soll nach Angaben der Essener in Kürze erfolgen.

Damit trifft die finanzielle Sanktion zunächst den Verein, obwohl dieser das Verhalten des betreffenden Zuschauers ausdrücklich verurteilt. Gerade deshalb hat die mögliche spätere Inanspruchnahme des Täters für RWE eine besondere Bedeutung.

Auch Stadionverbot und Vereinsausschluss möglich

Neben möglichen zivilrechtlichen Forderungen kündigt Rot-Weiss Essen weitere Konsequenzen an, sofern der Verantwortliche ermittelt werden kann. Dazu zählen unter anderem eine Strafanzeige sowie Haus- und Stadionverbote. Sollte es sich um ein Vereinsmitglied handeln, kommt außerdem ein Ausschluss aus dem Verein infrage. RWE macht deutlich, dass das Zeigen des Hitlergrußes eine Straftat darstellt und mit den Werten des Vereins nicht vereinbar ist. Von derartigen Handlungen distanziert sich der Klub ausdrücklich.

Die DFB-Strafe ist damit zwar finanziell beziffert, die persönliche Verantwortung für den Vorfall aber weiterhin ungeklärt. Entscheidend wird nun sein, ob die laufenden Ermittlungen zu einer Identifizierung führen. Erst dann kann RWE prüfen, welche der angekündigten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden können.

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