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1.FC Kaiserslautern äußert sich zur wirtschaftlichen Situation

In einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung der Roten Teufel, äußert sich der Klub nun ausführlich über die wirtschaftliche Situation des Vereins, unter Berücksichtigung des inzwischen erfolgreich abgeschlossenen Insolvenzverfahrens der 1. FC Kaiserslautern GmbH & KGaA.

Kürzlich hat man beim 1.FC Kaiserslautern erfolgreich das Insolvenzverfahren abgeschlossen. Die Kapitalgesellschaft wurde von Verbindlichkeiten in einer Größenordnung von ca. 24 Mio. €. Durch den Einstieg der Investoren mit einem Zeichnungsanteil in Höhe von 33% kann nun auch das Eigenkapital in Höhe von 11 Mio. € generiert werden. Durch das Insolvenzverfahren der 1.FC Kaiserslautern GmbH & Co KGaA, hat auch der e.V. einen erheblichen finanziellen Schaden erlitten. Der Rückzahlungsanspruch aus dem im vergangenen Jahr gewährten Darlehen in Höhe von 1,9 Mio. € ist untergegangen. „Da das Darlehen durch die Konzernverflechtung nachrangig bewertet wurde, partizipiert der e.V. auch nicht an der Insolvenzquote“, heißt es in der Pressemitteilung des 1.FC Kaiserslautern.

Weiter heißt es: „Trotz des Insolvenzverfahrens der KGaA bestehen Verbindlichkeiten des FCK, die bereits vor der Ausgliederung im Jahr 2018 begründet wurden, gegenüber dem 1.FCK e.V. weiter (Mithaftung). Insofern kann man auch nicht von einer Übernahme von Schulden in Verbindung dem Insolvenzverfahren durch den e.V. sprechen. Die finanziellen Belastungen des e.V. aufgrund der Mithaftung belaufen sich in Summe Stand heute auf ca. 3 Mio. € gegenüber der Investmentgesellschaft Quattrex S.C.A. und den Verbindlichkeiten aus Transferentschädigungen gegenüber zwei Vereinen. Diese Verbindlichkeiten konnten wir auf einen Zeitraum von 2 Jahren strecken.“

Verein gelingt Schuldenschnitt mit Hauptgläubiger 

Dabei ist es langen Verhandlungen mit dem Hauptgläubiger Quattrex S.C.A. dem Verein gelungen, einen substanziellen Schuldenschnitt zu vereinbaren. Aus vertraglichen Verschwiegenheitsgründen sind zu der Vereinbarung jedoch keine weiteren Details bekannt. „Zu den bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Sportfive (ehemals Lagardère) ist es unserer Geschäftsführung in Vertragsverhandlungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens gelungen, eine Mithaftung des e.V. für Altverbindlichkeiten in einer Größenordnung bis zu 1 Mio. € zu vermeiden. Des Weiteren bestehen noch 467.259 € Steuerverbindlichkeiten aus einem Steuerbescheid für das Jahr 2018, welcher im September 2020 dem e.V. in Rechnung gestellt wurde und der Verein auf eine Inanspruchnahme der Tochtergesellschaft durch das Insolvenzverfahren verzichten musste.“

Außerdem bestehen aktuell aus dem Dienstleistungsvertrag zwischen dem e.V. und der KGaA Verbindlichkeiten in Höhe von 874.000 €, welche zum Ende der Saison 2020/21 auf rund 650.000 € ansteigen werden. Zu guter Letzt gibt es da noch die Betze Anleihe II, welche zum 01.08.2022 vollständig zurückgezahlt werden soll. Die Höhe hierbei beträgt 1.874.400 €. Durch den Verlust des Rückzahlungsanspruchs aus dem der Tochtergesellschaft gewährten Darlehen für den Verein entsteht durch den Verlust eine nicht einkalkulierte Finanzlücke.  Aufgrund der angespannten Liquiditätslage des  Vereins würde ein eventueller Verzicht auf zukünftige Zinszahlungen die finanzielle Belastung spürbar entspannen.

Kaiserslautern will erneuten Vorstoß wagen

Unsere Intention im September dieses Jahres, von den Zeichnern der Anleihe eine Zustimmung zur Stundung der Zinsen zu erreichen, ist wie bekannt an der erforderlichen Beteiligung von min. 50% des Anleihekapitals an der Abstimmung gescheitert (sicherlich auch dem komplexen Vorgang und den zeitlichen Zwängen geschuldet) – die hohe Zustimmungsquote > 90 % der abgegebenen Stimmen unterstreicht jedoch den überragenden Rückhalt und gibt uns die Zuversicht, zu diesem Thema einen erneuten Vorstoß zu wagen.“

Von der einen oder anderen Seite wurde bei den geschilderten finanziellen Konsequenzen die Idee ins Spiel gebracht, durch eine Insolvenz des Vereins hätte man sich auch dieser Schulden entledigen können. Der Antrag auf ein Insolvenzverfahren stellt jedoch keine freie unternehmerische Handlungsoption dar. Demnach ist das Vorliegen von Insolvenzgründen hierfür eine zwingende Voraussetzung.

Verein verfügt noch über ein Aktienpaket von ca. 66%

Bei einem gescheiterten Insolvenzplan wäre nicht nur der Fortbestand des Vereins extrem gefährdet gewesen, sondern es bestand auch die Gefahr, dass sich eine Insolvenz des Vereins negativ auf den Investorenprozess ausgewirkt hätte. „Die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs und die damit verbundene positive Fortführungsprognose der Tochtergesellschaft wären gefährdet gewesen. Entscheidender Nachteil wäre jedoch die Einbeziehung sämtlicher Aktien des e.V. an der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co KGaA in die Insolvenzmasse. Die Aktien wären durch den Insolvenzverwalter über das Vermögen des e.V. auch nicht zur Finanzierung des Spielbetriebs, sondern vorrangig zur Befriedigung von Verbindlichkeiten verwertet worden.“

Der Insolvenzverwalter hätte alleine über den Investor entschieden, die Gremien hätten kein Mitspracherecht gehabt. Der Verein verfügt nach dem Einstieg der regionalen Investoren noch über ein Aktienpaket in Höhe von ca. 66 % und hat somit die Chance, in Abstimmung mit seinen Partnern weitere Investoren zu einem angemessenen Preis zu gewinnen.

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