Der DFB hat im schriftlichen Verfahren den Einspruch des MSV Duisburg gegen das Einzelrichter-Urteil in Sachen BVB-Spiel (5 Gelbe Karten Franz Pfanne) abgelehnt.
Der MSV Duisburg ist mit seinem Einspruch gegen die Wertung der 1:3-Heimniederlage gegen Borussia Dortmund II erneut gescheitert. Im schriftlichen Verfahren wies der DFB den Einspruch des MSV Duisburg ab. Die Ablehnung des Einspruchs begründete das Sportgericht damit, dass für Pfanne in den Spielberichten vor dem Duell mit Duisburg lediglich vier Gelbe Karten vermerkt gewesen sein. Darüber hinaus war kein Hinweis für eine zusätzliche Verwarnung vorhanden.
