Der 1. FC Saarbrücken wurde von dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen zwei Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 17.800 Euro verurteilt.
Der Vorfall ereignete sich während des Drittligaspiels bei Rot-Weiss Essen am 19. September 2022, als im Saarbrückener Zuschauerblock mindestens 50 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt wurden. Darüber hinaus wurde in der Nachspielzeit aus dem Saarbrücker Sitzplatzbereich ein gefüllter Becher in Richtung von zwei Ordnern geworfen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt und hat die Möglichkeit, bis zu 5900 Euro der Strafe für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Der DFB fordert jedoch, dass der Verein bis zum 31. Mai 2023 nachweist, dass diese Maßnahmen tatsächlich umgesetzt wurden.



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