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MSV Duisburg wird auf eine mündliche Verhandlung bestehen

Foto: xtranews.de

MSV-Geschäftsführer Peter Monhaupt legte vor dem Spiel gegen Türkgücü München den Stand zum Einspruch beim DFB dar.

Wie der MSV Duisburg kürzlich auf Twitter in einem Beitrag veröffentlichte, spricht man davon, dass man „gute Karten“ zum Protest gegen den BVB habe. Dabei beruft sich der Verein u.a. auf §43, nach der die 5. Gelbe Karte entscheidend ist, nicht etwa die Registrierung im DFBnet. Was war passiert? Die Zebras haben vor knapp zwei Wochen Protest gegen die Wertung der 1:3-Niederlage gegen die zweite Mannschaft von Borussia Dortmund eingelegt. Beim BVB stand mit Franz Pfanne ein Spieler auf dem Platz, der eigentlich gelbgesperrt hätte fehlen sollen.

Der MSV Duisburg will nun „auf eine mündliche Verhandlung bestehen. Wir werden alle Rechtsmittel ausschöpfen, bis der Prozess zu Ende geführt ist und dafür kämpfen, dass der MSV das Recht zugesprochen bekommt„, wird Mohnhaupt vom „Reviersport“ zitiert. Demnach gibt es bereits Urteile auf Landesverbandsebene, die dem MSV Duisburg Recht geben. „Demnach ist entschieden worden, dass der Verein die Verantwortung trägt, seine fünften Gelben Karten nachzuhalten, und es eben nicht relevant ist, was im Spielberichtsbogen oder DFB-Net steht.“ Die Duisburger warten nun auf eine Antwort seitens des DFB.

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1 Kommentar

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  1. Horst Kellenter

    Auf jeden Fall berechtigt,denn wenn ein Fehler von den Verantwortlichen gemacht wird,kann es nicht sein,dass der benachteiligte Verein dadurch zu Schaden kommt. Was hätten Regeln dann noch für einen Wert. Sehe es als billiges Herausgerede an,wie man den ersten Einspruch begründet hat u als Armutszeugnis des DFB,diesen Fehler nicht einzugestehen

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