Am Freitag, den 24. Februar 2023, wurde vor dem Landgericht Wiesbaden das Urteil im Prozess gegen den Saarbrücker Fußballprofi Tobias Schwede und einen Freund verkündet.
Die Angeklagten wurden vom Vorwurf der Vergewaltigung einer 23-jährigen Mainzerin im Januar 2020 freigesprochen.
Die Urteilsbegründung ist nicht öffentlich, das Landgericht Wiesbaden teilte auf Nachfrage der „Bild“ mit, dass die Staatskasse die Kosten des Verfahrens zu tragen habe und für die Durchsuchung der Wohnungen und die Beschlagnahme der Mobiltelefone der Angeklagten entschädigungspflichtig sei.
Tobias Schwede hatte die Vorwürfe von Anfang an bestritten und erklärt, der Geschlechtsverkehr zu dritt sei einvernehmlich gewesen.
Unklarheit über Konsequenzen: Wird Schwede zum Team von Saarbrücken zurückkehren?
Die Klägerin hingegen betonte vor Gericht, sie habe deutlich gemacht, dass sie mit dem Geschlechtsverkehr nicht einverstanden gewesen sei. Schwede und die Frau kannten sich seit Oktober 2019 und waren schon vorher intim. Die Schilderungen der Frau vor Gericht waren beklemmend, sie habe sich „wie in einer Falle“ gefühlt. Beim Positionswechsel hätten sich die beiden Männer mit einem sogenannten „High-Five“ abgeklatscht. Schwede und seine Verteidigung widersprachen dieser Darstellung energisch und bezeichneten die junge Frau als „treibende Kraft“ bei dem Dreier.
Die junge Frau habe auch mit den Freunden im Bett geschlafen. Saarbrückens Trainer Rüdiger Ziehl hatte im Dezember 2022 erklärt, dass Schwede für die Dauer des Prozesses freigestellt werde und die Unschuldsvermutung gelte. Seit Dezember 2022 hat Tobias Schwede nicht mehr bei Saarbrücken trainiert. Nun, nach dem Freispruch, ist noch unklar, ob er ins Team zurückkehrt oder ob es weitere Konsequenzen geben wird.



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