Am 13. Oktober wird vor dem Bundesgericht die Berufung von Dennis Erdmann gegen seine Acht-Wochen-Sperre verhandelt.
Dennis Erdmann wurde wegen „krass sportwidrigen Verhaltens“ zu einer Sperre von Acht-Wochen sowie einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belangt. Das Gericht war dem Antrag des Kontrollausschusses gefolgt und sah es nach mündlicher Verhandlung als erwiesen an, dass der 30-Jährige während der Drittliga-Begegnung gegen den 1. FC Magdeburg (2:1) am 25. August mehrere Gegenspieler mit rassistischen Äußerungen beleidigt hatte. Der Verein selbst hat die Vorwürfe bereits entschieden zurückgewiesen und Berufung eingelegt. Am 13. Oktober um 10:30 Uhr, wird vor dem Bundesgericht die Berufung mündlich verhandelt.
„Die mündliche Begründung des Urteils gibt berechtigten Anlass dazu, dass wir gegenüber dem nächsthöheren Gericht gute Argumente haben„, so Pressesprecher Peter Müller gesagt.



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