Der DFB hat den Einspruch des MSV gegen die Wertung des 1:3 gegen Borussia Dortmund im Einzelrichter-Verfahren abgewiesen.
Gegen dieses Urteil legt der MSV erneut Einspruch ein. Borussia hatte beim MSV seinen Kapitän Franz Pfanne eingesetzt, der bereits fünf Gelbe Karten erhalten, aber nicht gesperrt war, weil beim Spiel der Dortmunder gegen den SV Meppen am 6. November 2021 Maik Amedick mit einer Verwarnung in den Spielbericht eingetragen worden war. Die TV-Bilder beweisen indes eindeutig, dass Pfanne und nicht der auf der Ersatzbank sitzende Amedick die Gelbe Karte wegen Foulspiels gesehen hatte. Pfanne hatte deshalb im DFBnet nur vier Gelbe Karten und spielte in Duisburg.
„Auf eine von der Einspruchführerin behauptete Fehlentscheidung im Meppen-Spiel bzw. eine Fehleintragung … kommt es dabei nicht an“, heißt es seitens des DFB. MSV-Geschäftsführer Thomas Wulf sagt: „Wir werden über unseren Sport-Anwalt Einspruch gegen dieses Urteil einlegen. Unserer Ansicht nach hat der DFB bei seinem Urteil nicht berücksichtigt, dass jeder Club für die ordnungsgemäße Kontrolle persönlicher Strafen verantwortlich ist.“



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