DFB und Waldhof Mannheim einigen sich auf einen Vergleich

Im Streit um den 3 Punkte-Abzug anlässlich der Ausschreitungen im Aufstiegsspiel gegen den KFC Uerdingen im Jahr 2018, haben sich der Verein und der DFB auf einen Vergleich geeinigt. 

Der Senat führt dabei einerseits aus, dass es sich beim Punktabzug um eine in der Satzung des DFB vorgesehene Strafe handle, die grundsätzlich auch für Fälle wie in diesem Spiel im Jahr 2018 vorgesehen sei, auf die sie das Bundesgericht des DFB hier angewandt habe. Das Bundesgericht hat auch bei der Anwendung der somit grundsätzlichen anwendbaren Rechtsgrundlage für einen Punktabzug die erhobenen Einwände und zu berücksichtigenden Aspekte ordnungsgemäß abgewogen, so dass der Punktabzug auch inhaltlich nicht gegen Treu und Glauben verstoße. Das Bundesgericht hat aber auch Verstöße des DFB gegen seine Verfahrensbestimmungen kritisiert.

Punkt- und Geldstrafe reduziert

Die Parteien haben sich nun vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main auf eine Reduzierung der von der DFB-Sportgerichtsbarkeit verhängten Strafen auf einen Vergleich geeinigt. Die Punktstrafe von 2018/19 wurde von 3 auf 2 Punkte Abzug reduziert. Außerdem erfolgte eine Reduzierung der Geldstrafe von 25.000 Euro auf 10.000 Euro welche in Höhe eines Teilbetrages von 7.000 Euro für sicherheitsrelevante Maßnahmen beim SV Waldhof Mannheim verwendet werden kann bzw. verwendet wurde.

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