Am Wochenende konnte man gegen den FSV Zwickau drei wichtige Punkte im Kampf gegen den Abstieg holen. Vor dem DFB-Sportgericht musste man hingegen eine Niederlage hinnehmen. Der Verband hat den Einspruch des Klubs gegen die Spielwertung bei Bayern München zurückgewiesen.
Der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts Stephan Oberholz begründete die Entscheidung des DFB wie folgt: „Preußen Münster konnte keine sachlichen Gründe für den Einspruch vorbringen, wie sie in Paragraph 17 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung aufgezeigt werden. Auch sonstige, unbenannte Einspruchsgründe, die mit den in Paragraph 17 beschriebenen Fällen vergleichbar wären, konnten nicht mit Erfolg geltend gemacht werden. Deshalb war der Einspruch als unbegründet zurückzuweisen.“
Der Klub selbst hatte seine Entscheidung damit begründet, dass die Austragung der Partie gegen die Grundsätze des Fair Play und der Chancengleichheit verstoßen haben. „Da wir uns aufgrund der behördlichen Verfügungslage erst seit dem 26. Mai im Mannschaftstraining befinden, sehen wir die Grundsätze eines fairen Wettbewerbs nicht mehr gewährleistet„, so Malte Metzelder, Sport-Geschäftsführer der Adlerträger.