Türkgücü München darf nicht im DFB-Pokal gegen Schalke 04 ran

Nun herrscht Klarheit. Türkgücü München wird nicht gegen den FC Schalke 04 im DFB-Pokal antreten. Der 1.FC Schweinfurt darf für den BFV zum Erstrundenspiel gegen den Bundesligisten antreten.

Das Nürnberger Schiedsgericht sprach dieses Urteil am Dienstagabend und verteidigt damit die Position des Bayerischen Fußball-Verbands. Damit endet nun auch der Streit zwischen dem Drittliga-Aufsteiger Türkgücü München und dem FC Schweinfurt. Einen Gang zu ordentlichen Gerichten schließt die Schiedsgerichtsvereinbarung aus.

„Verlierer war der Fußball“

Wir haben uns von Beginn an nach Kräften bemüht, in dieser schwierigen Phase eine gerechte Lösung zu finden. Diese schon im Frühjahr geschaffene Lösung wurde jetzt auch so vom unabhängigen Schiedsgericht bestätigt„, so der für Rechtsfragen zuständige BFV-Vizepräsident Reinhold Baier in einer ersten Reaktion und sagt weiter: „Wir hätten uns diese gerichtliche Auseinandersetzung sehr gerne erspart. Denn am Ende gibt es hier keine Gewinner, Verlierer war der Fußball.“

Das Erstrundenspiel soll nun am Dienstag, dem 3. November stattfinden. Eine Auslosung zur 2. Runde soll nun zeitnah erfolgen. Da Türkgücü München eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte, mit dem Ziel, anstelle von Schweinfurt für den DFB-Pokal vom BFV gemeldet zu werden, kam es letztlich zu Verzögerungen.

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