Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Vorfälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe von insgesamt 34.400 Euro verurteilt.
Davon kann der Verein bis zu 11.450 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, die dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen sind. Am 4. Februar 2024 zündeten Dresdner Zuschauer während des Drittligaspiels beim FC Ingolstadt 04 mindestens 30 bengalische Feuer und vier Rauchbomben. Zudem warfen sie in der 46. Minute aus Protest gegen einen möglichen DFL-Investor kleine Gummibälle auf den Rasen, was zu einer zweiminütigen Spielunterbrechung führte.
Ein weiterer Vorfall ereignete sich am 18. Mai 2024 während des Drittligaspiels gegen den MSV Duisburg, als Dresdner Fans in der 76. Minute mindestens 50 Rauchbomben zündeten und mindestens drei Personen verletzten.