Der SV Wehen Wiesbaden ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit einer Geldstrafe in Höhe von 28.960 Euro belegt worden.
Die Strafe geht auf eine Anklage des DFB-Kontrollausschusses zurück und bezieht sich auf zwei Vorfälle unsportlichen Verhaltens von Anhängern des Vereins. Der Verein hat die Möglichkeit, bis zu 9.600 Euro der Geldstrafe für Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit oder zur Gewaltprävention zu verwenden, die bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen sind. Am 28. Mai 2024 zündeten Wiesbadener Fans während des Relegationsrückspiels gegen den SSV Jahn Regensburg in der 53. Minute 14 bengalische Feuer und vier Rauchbomben, was zu einer rund einminütigen Spielunterbrechung führte. In der zweiten Halbzeit wurden zudem mindestens zwölf Becher in den Innenraum geworfen.
Urteil ist rechtskräftig
Nach Spielende betraten ca. 25 Personen den Innenraum und es kam zu Provokationen gegenüber dem Ordnungsdienst und der Polizei. Dies führte zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Heimfans und Sicherheitskräften. Aus dem Wiesbadener Block wurden zudem Becher und Fahnenstangen in Richtung Ordnungsdienst und Polizei geworfen. Das Urteil ist rechtskräftig, da der Verein zugestimmt hat.