VfL Osnabrück äußert Bedenken zu Polizeikosten-Urteil

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Übernahme von Polizeikosten bei Risikospielen sorgt für Diskussionen. Es wirft Fragen nach der Gleichbehandlung der Vereine und möglichen Wettbewerbsverzerrungen insbesondere in den unteren Ligen auf. Nun bezieht der VfL Osnabrück dazu Stellung.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte auch für Vereine der 3. Liga und anderer Spielklassen von Bedeutung sein. Insbesondere die uneinheitliche Handhabung der Polizeikosten auf Länderebene führt zu Wettbewerbsverzerrungen und Ungleichbehandlungen. Diese Belastungen träfen insbesondere kleinere und wirtschaftlich schwächere Vereine und könnten die bestehende Ligenstruktur weiter verfestigen.

Sicherheit im Fokus: Stadionallianzen als Erfolgsprojekt in Osnabrück

Gemeinsam mit den Netzwerkpartnern Sicherheit, der Fanarbeit und den Behörden versuchen wir als Klub unter anderem durch das Projekt der Stadionallianzen am Standort Osnabrück die Zusammenarbeit, Abläufe und Kommunikation stets zu verbessern – auch im Sinne der Erhöhung der Sicherheit für alle an der Veranstaltung beteiligten Personen. Die Zusammenarbeit mit der Polizei am Standort Osnabrück ist von hoher Professionalität und Vertrauen geprägt. Diese werden wir ungeachtet des Urteils fortführen„, heißt es in einer Stellungnahme des Vereins.

Sicherheitskategorien im Visier: Kritik an behördlicher Kostenkontrolle

Trotz der guten Zusammenarbeit mit der Polizei in Osnabrück betont der Verein, dass die Festlegung der Sicherheitskategorie allein bei den Behörden liege, was zu unterschiedlichen Einschätzungen führen könne. Kritisch sei auch, dass diejenigen, die die Kosten festlegten, diese auch in Rechnung stellten. Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf andere Großveranstaltungen wie Volksfeste haben. Die zukünftige Anwendung werde genau beobachtet.

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