Beim Gütetermin zwischen dem ehemaligen Geschäftsführer Oliver Müller und dem TSV 1860 München konnte keine Einigung erzielt werden. Mueller fordert 600.000 Euro, der Verein wirft ihm schwere Pflichtverletzungen vor. Der Fall könnte nun vor dem Landgericht verhandelt werden.
Am vergangenen Freitag trafen sich Oliver Müller, ehemaliger Geschäftsführer des TSV 1860 München, und sein ehemaliger Arbeitgeber zu einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht München. Mueller war nach nur sieben Monaten im Amt fristlos gekündigt worden. Die genauen Gründe blieben bislang unklar. Mueller forderte in dem Prozess 600.000 Euro Schmerzensgeld. Sein Anwalt rechnete vor, dass sich die Summe aus Gehaltszahlungen, Bonusansprüchen und weiteren Vergütungen zusammensetze.
TSV-Anwalt Erhard Kött hingegen bestritt die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts und sprach von „gravierenden Pflichtverletzungen“, die den Verein angeblich finanziell gefährdet hätten. Ein Vergleichsangebot des Vereins in fünfstelliger Höhe lehnte Müller ab. Der Fall wird voraussichtlich im Frühjahr weiter verhandelt – entweder vor dem Arbeitsgericht oder dem Landgericht.