Vorgaben und Anforderungen für Stadien in der 3. Liga: Was ist zu erfüllen?

SV Waldhof Mannheim - Carl-Benz-Stadion

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat bestimmte Regeln und Auflagen für Vereine, die in der 3. Liga spielen wollen. Diese Bestimmungen sind in der Satzung zusammengefasst, einschließlich der finanziellen und technischen organisatorischen Möglichkeiten des Vereins. Ein wichtiger Aspekt davon betrifft die Spielstätten und somit die Stadien der 3. Liga.

DFB verringert Mindestkapazität für Stadien in der 3. Liga

Eine wichtige Anforderung an die Stadien in der 3. Liga ist die Kapazität. Bis vor kurzem waren in der dritten Liga mindestens 10.000 Plätze gefordert. Dies hat sich jedoch nach dem Abschlussbericht der „Task Force Wirtschaftliche Stabilität 3. Liga geändert. Mittlerweile sind mindestens 5.000 (davon mindestens 2.000 Sitzplätze) vorgegeben. Der DFB wünscht sich vier möglichst geschlossene Tribünen, die Mindestanforderung sind drei Tribünen in U-Form. Diese Anpassung bei den Anforderungen an die Kapazität eines Stadions in der 3. Liga kommt kleineren Vereinen wie dem SC Verl zugute, da sie nun möglicherweise in ihre eigene Sportclub-Arena zurückkehren können.

Flutlichtanforderungen für die 3. Liga werden verschärft

Eine weitere wichtige Anforderung ist die Flutlichtanlage. Aktuell sind mindestens 800 Lux E-Cam gefordert, Neuanlagen müssen 1.000 Lux E-Cam aufweisen. In der kommenden Spielzeit 2023/24 wird die Verwendung von mindestens 1.000 Lux E-Cams zum Pflichtstandard erklärt. Aufsteiger aus den Regionalligen können jedoch eine Ausnahmegenehmigung für ein Jahr erhalten und sind von dieser Regelung erst einmal nicht betroffen. Diese Anpassungen sind Teil des neuen Rechtezyklus, der beginnt und dazu beitragen soll, die Erträge für die 3. Liga zu steigern. Insbesondere das Grünwalder Stadion hat im vergangenen Sommer eine erneuerte Flutlichtanlage erhalten, die nun die Anforderungen für die 2. Bundesliga erfüllt.

Stadionüberdachung als Möglichkeit für frostfreie Spiele

Im Regelwerk der 3. Liga steht, dass Stadien einen Naturrasen vorweisen müssen, was bedeutet, dass vor allem eine Rasenheizung von großer Bedeutung ist, damit das Spielfeld auch bei kaltem Wetter in einwandfreiem Zustand bleibt. Letzte Saison hat das der TSV 1860 München zu spüren bekommen, da das Spiel in Lübeck wegen dem Wetter nicht stattfinden konnte und verschoben werden musste.

Um solche Probleme in Zukunft zu vermeiden, hat die Task Force eine neue Regelung aufgestellt. Aufsteiger aus der Regionalliga können jedoch eine Ausnahmeregelung beantragen. Es gibt allerdings eine Neuerung: Der Verein muss ein Ausweichstadion mit einer funktionierenden Rasenheizung nachweisen können und im Fall von Frost muss das Spiel dort ausgetragen werden. Wenn das nicht der Fall ist, gibt es Strafen von 25% bei der Fernsehvermarktung. Eine andere Möglichkeit ist, das Stadion komplett zu überdachen, damit das Spiel auch bei schlechtem Wetter stattfinden kann.

Standort des Stadions am Sitz des Vereins

In Bezug auf den Standort des Stadions, muss dieses laut DFB am Sitz des Vereins sein und für alle Spiele der 3. Liga zur Verfügung stehen. Es gibt Ausnahmen, aber die müssen vom DFB vorher genehmigt werden. Beispiele hierfür sind der SC Verl oder auch der KFC Uerdingen, die solche Ausnahmen bereits bekommen haben.

Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen: Richtlinien für ein sicheres Spielerlebnis

Im Statut sind „Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen“ enthalten. Sie wurden jedoch noch nicht an die Vorschläge der Task Force angepasst. Es gibt Überschneidungen mit bereits genannten Punkten sowie zusätzliche Vorgaben für die 3. Liga, die in Anlagen 1 und 2 aufgeführt sind.

Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  • Überdachung von mindestens einem Drittel aller Plätze
  • 10% Kapazität für Gästefans (mindestens 1.000 Plätze)
  • Flutlichtanlage mit gleichmäßiger Beleuchtung
  • Umkleidekabinen für Mannschaften und Schiedsrichter mit ausreichend Größe, Duschen und Toiletten
  • Doping-Kontrollraum, VIP-Raum und mindestens ein Merchandising-Stand

Medienrichtlinien:

In den Medienrichtlinien der 3. Liga werden weitere Anforderungen gestellt, die für alle Vereine verbindlich sind. Dazu gehören:

  • Pressetribüne in zentraler Position auf der Haupt- oder Gegentribüne
  • Überdachte Pressekonferenz und Mixed Zone
  • Parkplätze, ausreichend eingerichtete Plätze und stabiles WLAN.

Der ideale Pressekonferenzraum: Platz, Beleuchtung und Erreichbarkeit

Auch der Pressekonferenzraum ist ein wichtiger Ort für Medienvertreter, Trainer und Mannschaft. Hier finden Pressekonferenzen, Interviews und andere Informationsaustausche statt. Es ist daher wichtig, dass dieser Raum bestimmte Anforderungen erfüllt, um den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht zu werden. Eine der wichtigsten Anforderungen ist ein ausreichendes Platzangebot für mindestens 25 Medienvertreter. Dies sollte ein großer, gut belüfteter und beleuchteter Raum sein, der eine leichte Erreichbarkeit für Journalisten, aber auch Trainer und Mannschaft bietet.

Medienrichtlinien: Technische Anforderungen für den reibungslosen Ablauf

Bei den Medienrichtlinien nimmt das Fernsehen eine zentrale Rolle ein. Es müssen ausreichend Plätze für mindestens sechs Personen bereitgestellt werden, damit sie ungestört arbeiten können. Zudem muss es vor akustischen Störungen, beispielsweise durch das vereinseigene Rahmenprogramm, geschützt sein. Kamerapodeste sind ebenfalls von Bedeutung und müssen entsprechend den Vorgaben positioniert werden, um eine uneingeschränkte Sicht auf das Spielfeld zu gewährleisten.

Auch bei der Übertragungstechnik gibt es Anforderungen an die Stadien. Mindestens zwei Produktionsfahrzeuge müssen Platz finden und die Tragfähigkeit der Fläche muss für mindestens 3 LKW mit je 40 Tonnen ausreichend sein. Dieser Bereich sollte gut erreichbar und mit ausreichend Platz für den Aufbau der Technik ausgestattet sein. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Anforderungen nur einige der vielen technischen Anforderungen sind, die in den Medienrichtlinien beschrieben werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht zu werden, müssen diese Anforderungen sorgfältig beachtet und umgesetzt werden.