DFB belegt SVS-Präsident Machmeier mit vier Spiele Sperre und 10.000 Euro Geldstrafe

Foto: drng.photo

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Präsident Jürgen Machmeier nach den Vorfällen im Anschluss an das Ulm-Spiel mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro und einer Sperre von vier Spielen belegt.

Das Vergehen ereignete sich nach Abpfiff des Drittligaspiels gegen den SSV Ulm 1846 am 6. Oktober 2023 auf dem Weg in die Schiedsrichterkabine. Aufgrund des unsportlichen Verhaltens wurde Machmeier mit einem Innenraumverbot für vier Meisterschaftsspiele der 3. Liga belegt. Während des Innenraumverbots darf sich Machmeier eine halbe Stunde vor Spielbeginn bis eine halbe Stunde nach Abpfiff nicht im Innenraum des Stadions aufhalten. Dazu gehören auch die Umkleidekabinen, der Spielertunnel und der Kabinengang. Jeglicher direkte oder indirekte Kontakt mit der Mannschaft ist während dieser Zeit untersagt.

Zusätzlich zum Innenraumverbot wurde Machmeier mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Diese Strafe ist nun rechtskräftig, da der Präsident dem Urteil zugestimmt hat. „Machmeier rempelte Schiedsrichter Exner bewusst mit der Brust gegen dessen Brust und stieß Schiedsrichterassistent Besong absichtlich leicht mit der Hüfte gegen den Bauchbereich“, heißt es in der Begründung des DFB.

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