Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss im Einzelrichterverfahren ein Urteil wegen unsportlichen Verhaltens von Anhängern des Drittligisten SC Verl verkündet.
Anlass des Verfahrens war das Drittligaspiel gegen den SSV Jahn Regensburg am 20. August 2023. Während des Spiels zündeten einige Zuschauer aus dem Verler Fanblock mindestens zwei Rauchbomben, was als unsportliches Verhalten gewertet wurde. Der Kontrollausschuss des DFB leitete daraufhin ein Verfahren gegen den Verein ein. Das DFB-Sportgericht verhängte nach eingehender Prüfung des Sachverhalts eine Geldstrafe in Höhe von 700 Euro gegen den SC Verl. Der SC Verl hat dem Urteil zugestimmt, so dass es rechtskräftig ist.