Ex-Drittligist VfL Osnabrück belohnt Mitarbeiter für CO2-Reduktion

Ex-Drittligist VfL Osnabrück hat eine unkonventionelle Initiative gestartet, um seine Mitarbeiter, einschließlich der Profifußballer, zu einem umweltbewussten Verhalten zu motivieren. Dies geschieht durch eine so genannte Gemeinwohlklausel in den Arbeitsverträgen, die darauf abzielt, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die Umweltbelastung zu minimieren.

Die Klausel, die von VfL-Geschäftsführer Michael Welling (52) eingeführt wurde, ist nicht verpflichtend, sondern für alle Vereinsmitglieder freiwillig. Wer sich dafür entscheidet, erhält als Anreiz eine jährliche Prämie von 750 Euro. Doch jetzt kommt der innovative Teil: Von diesem Bonus werden die Kosten für CO2-Emissionen, die durch das individuelle Verhalten entstehen, abgezogen. Das heißt, je umweltfreundlicher sich ein Mitarbeiter verhält, desto mehr von diesem Bonus behält er am Ende, heißt es in einem aktuellen Bericht der „NOZ“.

Kann eine freiwillige Klausel das Verhalten der Mitarbeiter beeinflussen?“

Die Berechnung des individuellen CO2-Fußabdrucks basiert auf verschiedenen Faktoren wie der Länge des Arbeitsweges und der Wahl nachhaltiger Verkehrsmittel. Auch Aspekte der Ernährungsgewohnheiten, wie die Entscheidung für eine vegane oder vegetarische Ernährung, fließen in die Berechnung ein. In einer offiziellen Mitteilung des Vereins heißt es: „Zielsetzung der Gemeinwohlklausel ist weniger die Kompensation selbst, sondern vielmehr eine Sensibilisierung der Mitarbeitenden für das Thema Enkeltauglichkeit und die individuelle Verantwortlichkeit einer jeden Person für Vermeidung und Reduktion der CO2e-Emissionen“. 

Mit Jura-Professor Diringer hat sich bereits ein prominenter Arbeitsrechtler zu Wort gemeldet und sagt gegenüber der „Welt„: „Klar ist jedenfalls, dass es einen Arbeitgeber grundsätzlich nichts angeht, was seine Mitarbeiter privat machen“. Auch VfL-Geschäftsführer Michael Welling gibt gegenüber der „NOZ“ zu: „Wir wissen nicht, ob die Klausel einer gerichtlichen Prüfung standhalten würde. Vermutlich eher nicht.“ Außerdem ist die Klausel nicht verpflichtend. „Sie können prinzipiell frei entscheiden, ob die Klausel im Vertrag enthalten ist oder nicht„, heißt es weiter. Außerdem macht man keine Unterschiede, wenn es darum geht, jemanden einzustellen, der die Klausel nicht unterschreibt. Auch muss keiner eine „Strafe zahlen bei Fleischkonsum oder wenn er mit dem Auto zur Arbeit fährt.“

Es bleibt letztlich abzuwarten, wie diese Initiative in Zukunft angenommen wird und ob sie einen nachhaltigen Einfluss auf das Verhalten und die Einstellung haben wird.

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