Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Arminia Bielefeld nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss im Einzelrichterverfahren wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Gesamtgeldstrafe von 13.150 Euro verurteilt.
Davon kann der Verein bis zu 4.350 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, die bis zum 31. Dezember 2024 gegenüber dem DFB nachzuweisen sind. Während des Drittligaspiels gegen den FC Ingolstadt 04 am 5. April 2024 zündeten Bielefelder Fans drei bengalische Fackeln.
Zudem zündeten Anhänger von Arminia Bielefeld vor dem Spiel gegen den FC Erzgebirge Aue am 4. Mai 2024 mindestens sechs Raketen und zehn bengalische Fackeln, wodurch sich der Anpfiff um etwa zwei Minuten verzögerte. Später wurden noch sechs bengalische Fackeln gezündet. Der Verein hat die Strafen akzeptiert, so dass die Urteile rechtskräftig sind.