Kündigung einer Vereinsmitgliedschaft – Das sollten Sie beachten!

    Fast jeder von uns kennt diese Situation, man ist Mitglied in einem Verein (ob nun Fitness-Studio, Fußballclub oder Karnevalsverein) und irgendwann merkt man, dass man die Angebote gar nicht mehr wahrnimmt. Das kann vielerlei Gründe haben. Entweder haben sich die Richtlinien des Vereins geändert, es sprechen gesundheitliche Gründe dagegen oder man hat schlichtweg keine Lust mehr.

    Kündigungsfristen einhalten

    Trotzdem zahlt man noch jeden Monat seine Beitragsgebühr und das ist oft gar nicht mal so wenig. Eine Ausnahme stellen die passiven und aktiven Mitgliedschaften dar, da zahlen z.B. die aktiven Mitglieder einen höheren Beitrag als die passiven. So unter anderem in Gesangsvereinen, in denen die aktiven Mitglieder einen ganz anderen Verbrauch haben (z.B. Notenblätter oder Kleidungen für Auftritte etc.).

    Ansonsten gilt, man will/sollte raus aus den Vertag – nur wie? Zuerst einmal muss man die Kündigungszeiten bzw. Fristen berücksichtigen. Die stehen in der Regel im Vertrag des jeweiligen Vereins. Es gilt, diese Zeiten einzuhalten. Es gibt zwar auch die sogenannten außerordentlichen Kündigungen, die greifen aber meist nur bei einem Umzug oder bei einer sehr schweren chronischen Erkrankung. Eine dauerhafte Erkrankung sollte durch ein ärztliches Attest bescheinigt werden. Bei einer vorübergehenden Erkrankung bieten einige Fitness Center z.B. die Möglichkeit an, nur zu pausieren.

    In einem Fußballverein gilt in der Regel das Vereinsrecht, was im Klartext bedeutet, dass die Beziehung zwischen Mitglied und Verein auf der geltenden Satzung des jeweiligen Klubs beruht. In der Satzung ist unter anderem die Dauer der Mitgliedschaft festgelegt. Eine Verlängerung erfolgt in den meisten Fällen stillschweigend. Hier gilt: Kündigen Sie immer fristgerecht zum Ende einer Mitgliedschaftsdauer oder zu den vereinbarten Stichtagen. Nur in Sonderfällen ist eine außerordentliche Kündigung möglich.

    Verschiedene Kündigungsarten

    Im Internet werden oftmals sog. Mustervorlagen für Kündigungen angeboten, manche sogar kostenlos. Ganz bequem kann man auf kuendigung.org seine Mitgliedschaft kündigen. Dort hat man die Wahl, seine Kündigung als PDF-Datei herunterzuladen oder es direkt über die Seite versenden zu lassen.

    Auch bei einem Wegzug in eine völlig andere Region sollte man sich dies von einer Behörde bestätigen lassen. Wenn man dann soweit ist, dass man kündigen kann, ist der Schriftweg der beste Weg. Ob nun per PC geschrieben und ausgedruckt oder mit der Hand auf Briefpapier ist völlig gleich. Man sollte überlegen, ob man den Weg eines sog. „Einschreiben“ wählt, einfach um sicherzustellen, dass die Kündigung tatsächlich angekommen ist.

    Auch ist eine Kündigung per Fax möglich, sofern der Verein oder einer der Vorstandsmitglieder über einen Faxempfang verfügen. Dazu bedarf es nicht unbedingt ein Faxgerät, heutzutage wird auch oftmals ein Faxempfang (oder auch Ausgang) via PC eingerichtet. Ein Kündigung über den PC, also per Mail ist da eher nicht rechtswirksam.

     

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