Wie der Verein in einer öffentlichen Pressemitteilung bekannt gegeben hat, wurden die Chemnitzer zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro verurteilt. Grund dafür sei das Abbrennen von Pyrotechnik.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Chemnitzer FC wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger während des Drittligaspiels bei Eintracht Braunschweig mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro belegt.
Schon kurz vor Beginn des Drittligaspiels brannten im Gästeblock des Eintracht-Stadions mindestens fünf pyrotechnische Gegenstände ab, wodurch sich auch der Anpfiff verzögerte. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, somit ist es rechtskräftig.
