1.FC Kaiserslautern: Gütetermin mit Ehrmann wurde abgesagt

Heute Morgen hat das Gericht die Aussetzung des Rechtsstreits von Gerry Ehrmann gegen den 1.FC Kaiserslautern bis zum Abschluss des Schlichtungsverfahrens beim Südwestdeutschen Fußballverband e.V. beschlossen. Der angesetzte Gütetermin am 12. Mai 2020 wird daher nicht wie geplant stattfinden. 

Ein neuer Termin soll nach Abschluss des Schlichtungsverfahrens bestimmt werden. Nach wie vor herrscht zwischen den Prozessparteien Uneinigkeit, ob das Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss durchzuführen ist. An sich sieht das die DFB Ausbildungsordnung nämlich vor.

Uneinigkeit zwischen den Parteien

Weiterhin stellt sich die Frage zwischen den Prozessparteien: Ist das Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss durchzuführen? Laut der verankerten DFB Ausbildungsordnung wär dies unabdingbar. Eine positive Antwort vom Arbeitsgericht wurde bereits ausgesprochen auf die Frage: Wurde die DFB Ausbildungsordnung zwischen den Parteien wirksam vereinbart? Argumentiert wurde dies damit, dass der 1. FCK – als Drittligist – an diese Ausbildungsordnung gebunden sei. So gibt es das Schlichtungsverfahren vor.

Für den Kläger ist somit der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Das Schlichtungsverfahren ist lediglich vorgeschaltet. Sollte sich die beiden Parteien nicht einig werden im Schlichtungsverfahren, so wird das Verfahren beim Arbeitsgericht fortgesetzt werden.

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