Türkgücü München: Punktabzüge bleiben bestehen

Gegen den am 18. Februar verhängten Elf-Punkte-Abzug, wurde nun ein Widerspruch von Türkgücü München vom DFB entschieden zurückgewiesen. 

Der Verein hat nun eine Woche Zeit, um Beschwerde gegen den Neun-Punkte-Abzug einzulegen. Die Einspruchsfrist für den Zwei-Punkte-Abzug beträgt drei Tage. Wie der Verein weiter vorgehen wird, ist noch offen. Demnach hat man dahingehend noch keine finale Entscheidung getroffen, ob erneuter Einspruch eingelegt wird. „Neun Punkte waren Türkgücü aufgrund des Insolvenzantrags aberkannt worden, den der Klub Ende Januar gestellt hatte. Grundlage ist § 6 Nr. 6. der DFB-Spielordnung. Dort ist festgehalten: Beantragt ein Klub der 3. Liga die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen sich, werden der ersten Mannschaft neun Punkte abgezogen.“, begründete der Verband seine Entscheidung.

Weiter heißt es: „Maßgeblich für diese Rechtsfolge ist der Insolvenzantrag, nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Weitere zwei Punkte büßte Türkgücü aufgrund eines Auflagenverstoßes ein. Im Rahmen der Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Saison hatten die Münchner die Auflage vom DFB erhalten, bis zum 20. Januar 2022 eine bis Saisonende festgestellte Liquiditätslücke zu schließen. Diese Vorgabe erfüllte der Drittligist nicht. Die Lücke wurde zu weniger als 50 Prozent geschlossen, sodass gemäß den Richtlinien im DFB-Statut 3. Liga zwei Punkte abgezogen wurden.“

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