Beim Auswärtsspiel in Duisburg: Fan klagt gegen Twittereintrag der Duisburger Polizei und gewinnt

Foto: Waldhof News

Im Rahmen eines Auswärtsspiels beim MSV Duisburg, war eine Anhängerin des 1.FC Magdeburg auf einem Foto erkennbar, welches die Duisburger Polizei veröffentlicht hatte. Die Anhängerin hatte daraufhin geklagt und Recht bekommen.

Wie des Oberverwaltungsgericht (OVG) nun am Montag in Münster entschied, war ein Twittereintrag der Duisburger Polizei, in dem eine Anhängerin des 1.FC Magdeburg erkennbar war, rechtswidrig. Eine Revision ließ das OVG nicht zu. Das Urteil ist dennoch nicht rechtskräftig, da eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig noch möglich ist. Ereignet hat sich der Vorfall im Jahr 2017, als ein Fan der Magdeburger das Auswärtsspiel bei den Zebras besucht hatte. Beim Spiel kam es zu einem Stau, woraufhin die Polizei in Duisburg über Twitter eine Meldung getweetet hat, mit einem Foto und der Aussage, dass die Fans wohl Regencapes übergezogen hätten, um eine Durchsuchung zu verhindern. Es wurde verbotene Pyrotechnik seitens des Einsatzleiters vermutet. Laut OVG war der Twittereintrag, auf dem unter anderem die Frau zu sehen war, nicht in Ordnung.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein